Versicherungen, die für sie relevant sind!
Und unsere Empfehlungen dazu
Für freiberuflich tätige Hebammen besteht eine gesetzlich verankerte Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei ist es unerheblich, ob die Geburtshilfe Teil Ihres Tätigkeitsspektrums ist oder nicht.
Eine Rechtsschutzversicherung sollte neben fahrlässig begangenen, auch vorsätzlich begangenen Delikten absichern. Hierfür ist der Abschluss einer ausreichenden Spezial-Strafrechtschutzversicherung notwendig. Eine Hebamme sollte sich möglichst frühzeitig und vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung von einem frei wählbaren und kompetenten Fachanwalt für Strafrecht fachkundig beraten lassen können. Die Kostenübernahme muss in der Rechtsschutzversicherung enthalten sein.
Sonderkonditionen
Unsere Mitglieder finden innerhalb des THK® Lizenzierungskonzepts die Sonderkonditionen für berufsspezifische Versicherungen im internen Bereich. Uns ist eine transparente und saubere Kooperation im Sinne unserer Mitglieder besonders wichtig.
Kompetente und zuverlässige Kooperationspartner an unserer Seite
Nehmen Sie Kontakt zu unserem Kooperationspartner Kammerer GmbH auf,
um sich rechtzeitig zu informieren.
Ihr Ansprechpartner ist Wilfried Kammerer
Telefon: 0911-6326881 oder E-Mail: info@broker-service-team.de

Informationen zur Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz
Berufshaftpflichtversicherung (BHV)
Voraussetzung für die Ausübung des Hebammenberufes ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Dabei ist es unerheblich, ob die Geburtshilfe Teil des Tätigkeitsspektrums ist. Es besteht eine gesetzlich verankerte Versicherungspflicht.
Im Schadensfall prüft die BHV, ob der Versicherungsnehmer den Schaden verschuldet hat. Sollte dies das Fall sein, begleicht sie die berechtigten Ansprüche. Ist dies nicht der Fall, lehnt sie die unberechtigten Ansprüche, auch gegenüber einem Gericht, ab.
Würde der Schadensfall ohne Versicherungsschutz eintreten, müsste sich die Hebamme wegen Pflichtverletzung verantworten und den Schadensersatz selbst aufbringen.
Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz
Der einfache Rechtsschutz sichert lediglich fahrlässig begangene Delikte ab. Vorsätzlich begangene Straftaten können nur über den separaten Baustein Strafrechtsschutz versichert werden.
Bereits der potentielle Vorwurf „bedingter Vorsatz“ (ich weiß um mögliche Folgen meines Handelns, nehme diese aber billigend in Kauf) rechtfertigt für viele Rechtsschutzversicherungen eine Ablehnung der Kostenübernahme! Bei „bewiesenem Vorsatz“ (der im medizinischen Haftungsrecht faktisch kaum vorkommt,) übernimmt allerdings keine Versicherung den Schaden.
Bahnt sich ein beruflicher Rechtsstreit oder gar ein Prozess an, sollte sich eine Hebamme vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung von einem kompetenten Juristen fachkundig beraten lassen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Kostenübernahme für eine Beratung vor der offiziellen Bekanntgabe eines Ermittlungsverfahrens sowie die Honorarvereinbarung mit einem Fachanwalt in der Rechtsschutzversicherung enthalten ist.
Für das Formular zur Versicherung Risikoerfassung für Hebammen MIT Geburtshilfe wenden Sie sich bitte an Herrn Kammerer.
Wichtig!
Die geburtshilflich tätige Hebamme sollte bei der Berufshaftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtschutz selbst Versicherungsnehmerin sein und einen eigenen Maklervertrag mit dem vertretenden Makler abgeschlossen haben.
Berechnungsbeispiel

FAQ zum Sicherstellungszuschlag
Klicken Sie hier, um zu den häufig- und meistgestellten Fragen zum Thema Sicherstellungszuschlag zu kommen.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein oder eine allgemeine Frage zu Versicherungen haben, melden Sie sich gern bei uns geschaeftsstelle@dfh-hebammen.de oder direkt bei unserem Kooperationspartner.